Im Langzeit-EKG wird der Herzrhythmus (Puls) über mindestens 20 Stunden aufgezeichnet. Es gilt, bedeutsame von unbedeutsamen Herzrhythmusstörungen zu unterscheiden. Nicht jede Herzrhythmusstörung ist behandlungsbedürftig.
Bei Patienten mit hochgradiger Einschränkung der Herzleistung haben Herzrhythmusstörungen einen anderen Stellenwert als bei Patienten, die eine normale Herzleistung haben.
Bei eingeschränkter Herzleistung sind regelmäßige Langzeit-EKG-Untersuchung erforderlich.
Gelegentlich sind weitere Untersuchungen oder Behandlungen, die sich aus den Ergebnissen der Langzeit-EKG-Untersuchung ergeben, nötig, wie z.B. Herzschrittmacherimplantationen, ICD-Implantationen, Implantation von Event-Recordern, elektrophysiologische Untersuchungen oder Ablationen.