ICD-Implantation

ICD-Implantationen sind seit dem 01.01.23 regulär ambulant durchführbar. Zu dem bestehen „Integrierte Versorgungsverträge“ für Patienten der DAK und TK.  Auch hier erfolgt die Implantation ambulant.

ICD´s sind indiziert, wenn strukturelle Herzerkrankungen vorliegen, die zu bösartigen Herzrhythmusstörungen führen können, die lebensbedrohlich sind oder unbehandelt zum Tode führen können („plötzlicher Herztod“). Diese werden vom ICD rund um die Uhr erkannt und behandelt.

Regelmäßige Kontrollen sind dann in Abständen erforderlich.